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Die Care Expatriate Krankenversicherung ist eine Versicherungslösung der Care Concept AG für langfristige Auslandsaufenthalte.
Wer kann diese Auslands-Krankenversicherung nutzen?
Die Expatriate-Versicherung Care Expatriate richtet sich an Menschen, die vorübergehend von Ihrem Unternehmen an Zweigstellen ins Ausland geschickt werden
und dort mehrere Monate oder Jahre leben und arbeiten.
Mit der
Care Expatriate Auslands-Krankenversicherung können sich
alle Langzeit-Reisende versichern, die sich voraussichtlich für mehr als 3 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten.
Die Care Expatriate Krankenversicherung versichert Expatriates und Auswanderer
für langfristige Aufenthalte im Ausland. Diese Langzeit-Krankenversicherung ist geeignet für Privatreisende, Geschäftsreisende und Arbeitnehmer,
die für längere Zeit im Ausland leben.

Versicherbar sind:
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Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich,
den Ländern der Europäischen Union, den Mitgliedsstaaten des Schengen-Abkommens, der Schweiz und Liechtenstein im weltweiten Ausland
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Personen mit ständigem Wohnsitz im weltweiten Ausland bei Aufenthalten
in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, den Ländern der Europäischen Union, den Mitgliedsstaaten des Schengen-Abkommens, der Schweiz und Liechtenstein
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Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich,
den Ländern der Europäischen Union, den Mitgliedsstaaten des Schengen-Abkommens, der Schweiz und Liechtenstein bei Aufenthalten in den vorgenannten Ländern
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind die Staatsgebiete, deren Staatsangehörigkeit die versicherte Person besitzt und/
oder in dem Sie vor Reiseantritt einen ständigen Wohnsitz hatte.
Welchen Geltungsbereich hat die Expat-Krankenversicherung?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit im Ausland.
Wer ist der Versicherer?
Der Versicherer ist die Advigon Versicherung AG, ein Unternehmen der Hansemerkur Versicherungsgruppe Hamburg.
Mindestversicherungsdauer:
Die Mindestversicherungsdauer beträgt 3 Monate.
Maximale Versicherungsdauer bei Aufenthalt in Deutschland:
Die maximale Vertragslaufzeit für Aufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland beträgt 5 Jahre inkl. aller Vertragsverlängerungen.
Verlängerung des Versicherungsschutz über 5 Jahre fürs Ausland:
Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann während des Auslandsaufenthaltes bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres beliebig oft ein Verlängerungsantrag
gestellt werden.
Bei Abschluss eines Erstvertrages über 5 Jahre mit einem Geltungsbereich außerhalb Deutschlands besteht eine einmalige Annahmegarantie für
einen Anschlussvertrag bis zu maximal 5 weiteren Jahren (Care Expatriate Comfort / Care Expatriate Premium).
Altersbegrenzung:
Der spätestmögliche Vertragsbeginn ist vor Vollendung des 75. Lebensjahres (75. Geburtstag).
Der Versicherungsschutz endet spätestens mit Vollendung des 80. Lebensjahres (80. Geburtstag).
Kurze Aufenthalte im Heimatland
Auch die Möglichkeit eines versicherten Heimaturlaubs bietet die Care Expatriate. Bei Aufenthalten von über einem Jahr können Sie
je nach Tarifart zwischen 30 Tage und 90 Tage im Jahr heimreisen und sind dabei krankenversichert.
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Gültigkeit für Länder der NAFTA:
Beim Tarif inkl. NAFTA gilt der Krankenschutz auch für Aufenthalte in den USA, Kanada und Mexiko.
Was kostet diese Expatriate Krankenversicherung?

Quelle: CareConcept AG
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Sie verlassen bei Klick auf das Logo diese Homepage und werden auf die Webseite des Versicherungsanbieters weitergeleitet.
Informationen zu den Produkten, die Versicherungsbedingungen und die Prämientabellen finden Sie direkt auf der Seite des Anbieters.
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Leistungsdetails und Versicherungssummen:
In dem PDF finden Sie die Versicherungssummen und eine Kurzbeschreibung der Expat-Versicherung
Alle wichtigen Details zu den Leistungen dieser
Expat-Krankenversicherung
erhalten Sie durch Klick auf den Link zum Angebot.
Die Dokumente mit den AVB und Produktinformationen der Care Concept AG
Produkt- und Verbraucherinformationen (IPID) für die Care Expatriate Versicherung
Versicherungsbedingungen für die Care Expatriate Versicherung
Was muss man beim Online-Antrag für die Care Concept Expatriate Krankenversicherung beachten?
Abschlussfrist:
Der Versicherungsabschluss muss grundsätzlich vor Antritt des Auslandsaufenthalts erfolgen.
In Ausnahmefällen ist ein Antrag bis zu 365 Tage nach Reisebeginn möglich, wenn Sie eine
lückenlose Vorversicherung nachweisen können.
Fehlt dieser Nachweis, gilt eine Wartezeit von 31 Tagen, in der kein Versicherungsschutz besteht.
Diese Wartezeit entfällt nur, wenn nach Versicherungsbeginn ein Unfall eintritt.
Zahlungsmöglichkeiten:
Die Versicherungsprämie kann bequem per Lastschrifteinzug von deutschen oder österreichischen Girokonten,
per Kreditkarte oder über PayPal bezahlt werden.
Welche Zusatzversicherungen werden für die Expatriate-Krankenversicherung empfohlen?
Für längere Auslandsaufenthalte empfiehlt die Care Concept AG den zusätzlichen Abschluss des
Care Protector. Dieses Paket umfasst eine Haftpflichtversicherung und eine
Unfallversicherung und kann während des Online-Antrags direkt mitgebucht werden.
Vorteile des Zusatzschutzes
- Optimaler Schutz für Langzeitaufenthalte im Ausland
- Finanzielle Absicherung bei Personen-, Sach- und Unfallschäden
- Direkt kombinierbar mit der Expatriate-Krankenversicherung

Welche Leistungen enthält der Zusatzschutz Care Protector?
Leistungen der Haftpflichtversicherung
- Deckung von Personen- und Sachschäden
- Absicherung von Mietsachschäden an unbeweglichen Gegenständen
- Übernahme von Abschiebekosten
- Schutz bei Schlüsselverlust für private Wohnungen, Zimmer oder Apartments
Leistungen der Unfallversicherung
- Absicherung bei Invalidität und Todesfall
- Erstattung von Bergungskosten
- Übernahme unfallbedingter kosmetischer Operationen
>> hier mehr über die Zusatzversicherung Care Protector lesen >>
Wie hilft die Expatriate Krankenversicherung im Notfall im Ausland?
Jeder Versicherte erhält von der Care Concept AG eine Versicherungsbestätigung in deutscher und englischer Sprache. Darin sind alle wichtigen Notfall-Rufnummern angegeben.
Kostenübernahmeerklärung bei Krankenhausaufenthalt
Im Notfall setzt sich das Krankenhaus über die Notfallnummer oder eine Assistance-Stelle direkt mit der Care Concept AG in Verbindung.
Der Versicherer klärt dann mit der Klinik, wie die Abrechnung der Kosten erfolgt.
Dadurch muss der Versicherte keine Vorauszahlung leisten.
Im Leistungsfall immer zuerst Kontakt aufnehmen
Mit der Versicherungsbestätigung erhält jeder Kunde eine kleine Versichertenkarte mit persönlichen Daten und der Notfallnummer.
Im Leistungsfall sollte der Versicherte immer zuerst telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit der Care Concept AG aufnehmen,
um eine schnelle und reibungslose Kostenübernahme zu gewährleisten.
Wie erfolgt die Abrechnung von Arzt- und Krankenhauskosten im Ausland?
Stationäre Behandlungen (Krankenhaus)
Bei einem Krankenhausaufenthalt übernimmt die Care Concept AG die Abrechnung direkt mit dem behandelnden Krankenhaus.
Der Versicherte muss in der Regel keine Zahlungen vor Ort leisten.
Ambulante Behandlungen (Arztbesuch)
Bei Arztbesuchen im Ausland ist es üblich, dass der Patient die Rechnung zunächst selbst bezahlt.
Anschließend reicht der Versicherte die Originalrechnung bei der Care Concept AG ein und erhält die erstattungsfähigen Kosten
auf sein Bankkonto zurücküberwiesen.
Tipp: Für eine schnelle Erstattung sollten alle Belege, Rechnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig aufbewahrt und vollständig eingereicht werden.
Quelle: Abschlußhinweise des Versicherers
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